Gemeinsame Eucharistie und Abendmahl konfessionsverbindender Ehen und Familien
Knappe Zusammenfassung verschiedener Erklärungen von 1981 bis 2003
"Sowohl evangelische wie katholische Christen glauben, dass Jesus Christus im Herrenmahl wirklich gegenwärtig ist..." (Zur konfessionsverschiedenen Ehe, Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, 1985). 
Nach dem Schreiben der Ökumene-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz vom 11.2.1997 können konfessionsverschiedene Ehepaare und Familien - im Einverständnis mit dem zuständigen Pfarrer und auf der Basis des geltenden Kirchenrechts - gemeinsam an der Kommunion in der Katholischen Kirche offiziell teilnehmen, wenn die Trennung am Tisch des Herrn als Belastung erfahren wird. Und "Die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie kann im Ausnahmefall erfolgen" (Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus, Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, 1993). Siehe dazu auch die Erklärung des Netzwerks.
In der Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" des Papstes (Gründonnerstag 2003) heißt es, dass eine Teilnahme an der Eucharistie möglich ist für "einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, welche nicht in der vollen Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen", mit der Zielsetzung, "einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis im Hinblick auf das ewige Heil einzelner Gläubiger" zu entsprechen.
Das Netzwerk konfessionsverbindernder Paare und Familien sieht darin die klare Möglichkeit zur Teilnahme konfessionsverbindender Paare am Herrenmahl. Mehr Informationen im Thesenpapier Teilnahme am Herrenmahl ist möglich!
Auch am evangelischen Abendmahl kann der katholische Ehepartner - seinem persönlichen Gewissen folgend - teilnehmen (Gemeinsame kirchliche Empfehlungen für die Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen und Familien der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, 1981).
Die Evangelische Kirche öffnet ihre Abendmahlsfeiern auch für katholische Christen und verwehrt es ihren Gliedern nicht, in einer besonderen Situation an der Kommunion in der katholischen Meßfeier teilzunehmen (Pastoraltheologische Handreichung der VELKD 1975, Gemeinsame kirchliche Empfehlungen .... 1981).
Die Evang.-methodistische Kirche und andere Freikirchen laden alle Christen zum Abendmahl ein. 
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